Stand: 30. Oktober 2026
Eigenmietwert-Abschaffung im Kanton Zürich
Was der Wegfall des Eigenmietwerts ab dem Steuerjahr 2029 für Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Zürich bedeutet: zwei Modellrechnungen für Zürich, die Steuerersparnis einer Renovation bis Ende 2028 und der Stand der kantonalen Umsetzung.
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Das Wichtigste für Zürich in Kürze
- Pensioniertes Paar mit kleiner Hypothek: ab 2029 rund CHF 3’600 weniger Steuern pro Jahr.
- Familie mit einer Hypothek von CHF 650’000: rund CHF 1’300 weniger Steuern pro Jahr – ab einem Zins von rund 2,7 % würde sie verlieren.
- Renovation von CHF 50’000 bis Ende 2028: rund CHF 9’700 weniger Steuern, ab 2029 keine Ersparnis mehr.
Alle Zahlen sind Modellrechnungen mit angenommenen Werten, keine Steuerberatung.
Zwei Modellrechnungen für Zürich
Beide Haushalte sind verheiratet, haben heute ein steuerbares Einkommen von CHF 110’000 und zahlen keine Kirchensteuer. Gerechnet ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde Zürich mit den Tarifen 2026. Die Hypothek kostet in beiden Fällen 1,8 % Zins, für den Unterhalt gilt die Pauschale von 20 % des Eigenmietwerts.
| Modellrechnung | A: Pensioniertes Paar | B: Familie |
|---|---|---|
| Eigenmietwert | CHF 24’000 | CHF 22’000 |
| Hypothek | CHF 150’000 | CHF 650’000 |
| Hypothekarzinsen (1,8 %) | − CHF 2’700 | − CHF 11’700 |
| Unterhalt (Pauschale 20 %) | − CHF 4’800 | − CHF 4’400 |
| Heute zusätzlich versteuert | CHF 16’500 | CHF 5’900 |
| Einkommenssteuer bis 2028 | rund CHF 14’200 | rund CHF 14’200 |
| Einkommenssteuer ab 2029 | rund CHF 10’600 | rund CHF 12’900 |
| Ab 2029 pro Jahr | rund CHF 3’600 weniger | rund CHF 1’300 weniger |
| Kipp-Zins | rund 12,8 % | rund 2,7 % |
Beispiel A: Das Paar versteuert heute CHF 16’500 mehr, als es für Zinsen und Unterhalt abziehen kann. Dieser Betrag fällt ab 2029 weg. Verlieren würde es erst bei einem Hypothekarzins von rund 12,8 % – das ist weit vom heutigen Niveau entfernt.
Beispiel B: Bei 1,8 % Zins sind Zinsen und Unterhalt der Familie zusammen etwas kleiner als der Eigenmietwert, deshalb zahlt sie ab 2029 rund CHF 1’300 weniger Steuern. Der Vorteil ist aber knapp: Bei 2,8 % Zins zahlte sie rund CHF 100 mehr als im alten System. Ab dem Kipp-Zins von rund 2,7 % verliert sie durch die Reform.
Der Grenzsteuersatz liegt in diesem Modell für Zürich bei rund 23 %: Von jedem Franken, der zusätzlich versteuert oder abgezogen wird, gehen rund 23 Rappen an Bund, Kanton und Gemeinde. Deshalb unterscheiden sich die Beträge von Kanton zu Kanton, der Kipp-Zins dagegen nicht – er hängt nur von Eigenmietwert, Unterhalt und Hypothek ab.
Renovation bis Ende 2028: was sie in Zürich spart
Werterhaltende Arbeiten wie Dach, Fenster, Heizung, Fassade oder Bad sind bis und mit Steuerjahr 2028 abziehbar. Im Modell spart eine Renovation von CHF 50’000 in Zürich rund CHF 9’700 Steuern, wenn sie in einem Jahr abgerechnet wird. Verteilt auf zwei Jahre mit je CHF 25’000 sind es rund CHF 10’400, weil dann beide Teilbeträge im oberen, höher besteuerten Teil des Einkommens wirken. Ab 2029 bringt dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum keine Steuerersparnis mehr.
Annahme: Die übrigen Unterhaltskosten im Renovationsjahr entsprechen etwa der Pauschale, sodass die ganze Renovation zusätzlich abgezogen werden kann. Ob das Rechnungs- oder das Zahlungsdatum zählt, legt der Kanton fest – lassen Sie es sich vom Steueramt bestätigen. Mehr dazu: Renovieren vor 2029.
Stand im Kanton Zürich
- Energiesparen: Der Regierungsrat will die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen bei den Kantons- und Gemeindesteuern ab 2029 nicht weiterführen und setzt stattdessen auf Förderbeiträge (April 2026). Eine Motion im Kantonsrat (KR-Nr. 227/2026) verlangt, die Abzüge bis 2050 zu behalten. Der Regierungsrat beantragt Ablehnung, wäre aber bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen (September 2026). Der Kantonsrat hat noch nicht entschieden.
- Eigenmietwerte bis 2028: Der Kanton verzichtet auf die geplante Erhöhung der Eigenmietwerte um durchschnittlich rund 10 %. Für Gebäude bis Baujahr 2025 gelten die bisherigen Werte weiter (Medienmitteilung vom 20. November 2025).
Ausserdem hat der Kanton Zürich (Stand Oktober 2026) nach unserem Kenntnisstand noch nicht festgelegt, ob er die Abzüge für Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau und für denkmalpflegerische Arbeiten bei den Kantons- und Gemeindesteuern beibehält und ob er eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften einführt.
Für die direkte Bundessteuer ist klar: Abzüge für Energiesparen und für Rückbaukosten entfallen ab 2029, Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten bleiben abziehbar. Bei ihren eigenen Steuern dürfen die Kantone Abzüge für Energiesparen längstens bis 2050 weiterführen und eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften einführen. Das letzte Wort haben das Kantonsparlament und teilweise das Volk. Wir passen diese Seite an, sobald der Kanton entschieden hat.
Was in allen Kantonen gilt
- Bis und mit Steuerjahr 2028 bleibt alles wie heute: Eigenmietwert versteuern, Hypothekarzinsen und Unterhalt abziehen.
- Ab 2029 fällt der Eigenmietwert für selbst bewohnte Erst- und Zweitwohnungen weg, ebenso die Abzüge für Unterhalt, Versicherung und Verwaltung.
- Hypothekarzinsen sind ab 2029 nur noch im Verhältnis zu vermieteten Liegenschaften abziehbar.
- Wer erstmals Wohneigentum erwirbt, darf befristet einen sinkenden Teil der Zinsen abziehen (Ersterwerber-Abzug).
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Häufige Fragen
Gewinnen Eigentümer in Zürich durch die Abschaffung des Eigenmietwerts?
Das hängt vor allem von der Hypothek ab. In unserer Modellrechnung für Zürich (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000, Zins 1,8 %) zahlt ein pensioniertes Paar mit einem Eigenmietwert von CHF 24’000 und einer Hypothek von CHF 150’000 ab 2029 rund CHF 3’600 weniger Steuern pro Jahr. Eine Familie mit einem Eigenmietwert von CHF 22’000 und einer Hypothek von CHF 650’000 zahlt rund CHF 1’300 weniger; ab einem Hypothekarzins von rund 2,7 % würde sie verlieren.
Wie viel Steuern spart eine Renovation vor 2029 in Zürich?
Im Modell (verheiratet, steuerbares Einkommen CHF 110’000) spart eine werterhaltende Renovation von CHF 50’000, abgerechnet bis Ende 2028, rund CHF 9’700 Steuern, verteilt auf zwei Jahre rund CHF 10’400. Ab 2029 ist dieselbe Arbeit bei selbst bewohntem Eigentum nicht mehr abziehbar.
Behält der Kanton Zürich die Abzüge für Energiesparen?
Das ist noch offen. Der Regierungsrat will die Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen ab 2029 nicht weiterführen und setzt auf Förderbeiträge. Eine Motion im Kantonsrat verlangt, die Abzüge bis 2050 zu behalten; der Kantonsrat hat noch nicht entschieden (Stand Oktober 2026).
So ist gerechnet
Modellrechnung, keine Steuerberatung. Steuertarife 2026, abgeleitet aus dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für die Gemeinde Zürich; die ESTV ist an diesem Angebot nicht beteiligt. Berücksichtigt ist die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde, ohne Kirchensteuer, Vermögenssteuer und Ersterwerber-Abzug. Die Unterhaltspauschale von 20 % entspricht der Bundesregel für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind; einzelne Kantone wenden andere Sätze an, massgebend ist die Wegleitung Ihres Kantons. Beträge auf CHF 100 gerundet. Ihre eigenen Zahlen können stark abweichen.
Weitere Ratgeber
- Was gilt ab 2029? Das Wichtigste in Kürze
- Renovieren vor 2029: Lohnt es sich, Arbeiten vorzuziehen?
- Hypothek amortisieren ab 2029: Lohnt sich die Rückzahlung?
- Ersterwerber-Abzug: Beträge, Übergang und offene Fragen
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- Alle 26 Kantone im Vergleich
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Quellen
- law.ch: Kanton Zürich beendet Steuerabzüge für energetische Sanierungen (30.4.2026)
- Kanton Zürich: Regierungsratsbeschluss Nr. 908/2026 zur Motion KR-Nr. 227/2026
- Kanton Zürich: Verzicht auf die Erhöhung der Eigenmietwerte (20.11.2025)
- Bundesrat: Abschaffung des Eigenmietwerts tritt am 1. Januar 2029 in Kraft (1.4.2026)
- Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (BBl 2025 23)
- ESTV: Steuerrechner (Grundlage der Tarife 2026)